steuerPflicht oder freiwillig?- das ist oftmals die Frage, doch muss diese eindeutig mit einem Ja beantwortet werden. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man davon befreit werden.
So müssen Arbeitnehmer, die lediglich Lohn bezogen haben, keine Steuererklärung abgeben.

Doch anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer das Recht in Anspruch genommen hat, sich Freibeträge zusätzlich auf seine Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, oder wenn parallel zum Lohn Nebeneinkünfte in Höhe von über 410 Euro bezogen wurden. Dies ist unter anderem immer dann der Fall, wenn Einkommen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit vorliegen oder Einkünfte aus einem Kapitalvermögen erzielt wurden

Ähnliches gilt auch, wenn der jeweilige Arbeitnehmer Leistungen wie ein Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen hat, das über der Grenze von 410 Euro liegt. Auch Leistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld werden so behandelt.

Rentner sind in der Regel von einer Steuererklärung befreit, wenn all das zu versteuernde Einkommen höchstens so hoch ausfällt, wie der so genannte Grundfreibetrag.

Für das vergangene Jahr wurde dieser für Alleinstehende auf 7.664 Euro und für Ehepaare auf 15. 329 Euro festgesetzt. Zu beachten ist, dass zu den Einkünften aus der gesetzlichen Rente auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus einer selbstständigen Tätigkeit und Vermietungen gehören.
Bei Pensionären gilt grundsätzlich, dass diese ihre Beamtenpension des Arbeitgebers aus der aktiven Zeit auf Steuerkarte erhalten. Aus diesem Grunde gelten für diesen Personenkreis dieselben Kriterien wie für einen Arbeitnehmer. Hat der Pensionär nebenher noch Renteneinkünfte, die die Grenze von 410 Euro jährlich übersteigen, muss eine Steuerklärung beim Fiskus abgegeben werden.

Wer seinen Lebensunterhalt durch eine selbstständige Tätigkeit erwirtschaftet, muss immer eine Steuererklärung abgeben.

Zu den wichtigen Kriterien einer Steuerklärung gehören in jedem Falle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Von sich aus kalkuliert das Finanzamt lediglich eine Pauschale für Alleinstehende in Höhe von 36 Euro und für Ehepaare in Höhe von 72 Euro ein. Jeder Euro, der zusätzlich angegeben wird, kann dazu beitragen, die individuelle Steuerlast zu senken.

Dazu gehören unter anderem Versicherungsbeiträge, die Kirchensteuer wie auch Unterhaltsleistungen. Arbeitnehmer, die sich für einen Riester- Vertrag entschieden haben, können dagegen enorm profitieren, denn zu den Grundlagen dieser Altersvorsorge gehören staatliche Zulagen und eben steuerliche Erleichterungen, auf die niemand verzichten sollte.

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